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Seit zwei Jahren in Haft: Dr. Binayak Sen, gewaltloser politischer Gefangener in Chhattisgarh

Am 14. Mai 2007 wurde im indischen Bundesstaat Chhattisgarh der Arzt und Menschenrechtsverteidiger Dr. Binayak Sen verhaftet. Angeklagt ist er nach dem drakonischen Chhattisgarh Special Public Safety Act, einem Sicherheitsgesetz von 2005. Der Vorwurf lautet auf Zusammenarbeit mit der maoistischen Guerilla.
Dr. Sen ist seit vielen Jahren in der medizinischen Versorgung der Stammesbevölkerung (Adivasis) in entlegenen Gebieten Zentralindiens engagiert. Er hat dabei auch immer wieder Kritik an der Politik der Regierung geübt und auf extralegale Tötungen von Adivasis und Sozialaktivisten durch die Polizei und Salwa Judum aufmerksam gemacht. Salwa Judum ist eine private Miliz, die allem Anschein nach von den staatlichen Behörden unterstützt wird, um gegen die Maoisten (Naxaliten) zu kämpfen.
Amnesty International ist der Auffassung, dass Anklage und Beweise gegen Dr. Sen grundlos und politisch motiviert sind, dass seine Treffen mit inhaftierten Maoistenführern auf seine legitime berufliche Tätigkeit als Arzt und als Menschenrechtsverteidiger beschränkt waren und durch das Gefängnispersonal beaufsichtigt wurden. Der Prozess wird mit unfairen Mitteln geführt. Eine Entlassung auf Kaution wurde abgelehnt.
Binayak Sens Frau, Dr. Ilina Sen, die ihn regelmäßig im Gefängnis besucht, informierte Amnesty International darüber, dass Dr. Sen unter immer wieder auftretenden Schmerzen in der Brust leidet und einer fachärztlichen Versorgung bedarf. Doch die Regierung hat Dr. Sens Bitte um Überführung in ein Krankenhaus außerhalb von Raipur (der Hauptstadt von Chhattisgarh) zurückgewiesen.
Amnesty International fordert die indischen Behörden auf:
- Dr. Sen sofort und bedingungslos freizulassen;
- sicherzustellen, dass Dr. Sen während seiner Haft Zugang zu medizinischer Behandlung nach seiner Wahl hat;
- faire und zügige Gerichtsverfahren für mindestens 50 weitere Gefangene in Chhattisgarh zu gewährleisten, die nach verschiedenen Bestimmungen der Sicherheitsgesetze angeklagt sind;
- wirksame Maßnahmen zur Achtung und zum Schutz der Rechte von Menschenrechtsverteidigern zu ergreifen, so wie es der Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger entspricht. Danach ist auch sicherzustellen, dass sie nicht willkürlich inhaftiert, behindert oder auf andere Weise wegen der legitimen Ausübung ihrer Menschenrechte belästigt werden.
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